Problemfall Mietminderung
Freitag, 13.12.2024, 10:00 - 12:00 Uhr
Herr Müller klagt darüber, dass vor seiner Mietwohnung eine laute Baustelle ist und er unter Lärmbelästigung leidet. Schlagartig kürzt er die Miete. Für Vermieterin Schmidt stellt sich die Frage, ob er das darf und wenn ja, welchen Betrag er mindern darf. Insbesondere auch, weil Hr. Müller zu den Zeiten zu denen es auf der Baustelle hoch her geht gar nicht zu Hause, sondern auf der Arbeit ist. Wir besprechen anhand von Beispielen, wann ein Mangel vorliegt, der tatsächlich zur Mietminderung berechtigt, ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich sein muss, wie die Höhe der Minderung korrekt berechnet werden kann, ob es Fälle gibt, in denen trotz eines Mangels die Minderung ausgeschlossen ist, wo der Unterschied zwischen Minderung und Zurückbehaltungsrecht liegt und vieles mehr.
Inhalte:
- Mängel im Mietrecht
- Abweichung Ist- von Sollbeschaffenheit
- Mietminderung
Inhalte nach MaBV:
- A. 3.1.3 Mietrecht
- B. 2.1.2 Mietrecht
Referentin:
Laura Eckert-Rinallo, Bachelor of Laws (LL.B.); Master of Arts (M.A.)
Zielgruppe:
Verwalter, Makler, Immobilienfreunde
Seminarort:
An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung vom Anbieter edudip. Die Plattform edudip erfordert eine gute und stabile Internetverbindung sowie einen aktuellen Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt. Aktuell sind dies Firefox, Google Chrome sowie Safari. Problematisch ist der Microsoft Internet Explorer. Microsoft selbst empfiehlt seinen Kunden ein Update auf Microsoft Edge.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,0 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.
ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird.