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Erkunden Sie unsere Netzwerkveranstaltungen und knüpfen Sie neue Kontakte zu Partnern des Verbands und Kollegen. 

Wir laden Sie zu unserem Verwaltertreff

am 24. April 2025 um 17:30 Uhr ins

IVD Bildungsinstitut, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin ein.

Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts können Beschlüsse im Umlaufverfahren auch zustande kommen, wenn nicht sämtliche Wohnungseigentümer zustimmen. Notwendig hierfür ist aber ein vorangegangener Beschluss, der dies ermöglicht. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Rechtsprechung noch umstritten. In der Praxis zeigt sich, dass auch die Umsetzung eines Umlaufbeschlusses Schwierigkeiten bereiten kann. Wir befassen uns daher in unserem Verwaltertreff mit dem Thema

„Umlaufbeschluss fehlerfrei umsetzen “

  • Voraussetzungen für einen Umlaufbeschluss mit abgesenkter Mehrheit
    • Absenkungsbeschluss
      • Bezeichnung in der Tagesordnung?
      • Beschlussfassung für einen einzelnen Gegenstand
    • Erforderliche Mehrheiten
    • Beschlussinhalt
  • Durchführung des Umlaufverfahrens
    • Beschlussantrag
    • Frist zur Stimmabgabe
    • Form der Stimmabgabe
    • Verkündung des Beschlussergebnisses

Sie erhalten ein Skript mit Arbeitshilfen.

Ihr Dozent: Rechtsanwalt Sebastian Wörner

Melden Sie sich bitte verbindlich an. Sie erhalten für Ihre Präsenzteilnahme eine Bestätigung über 1 Stunde nach MaBV.

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