PRÄSENZ Betriebskostenabrechnung - kein Sorgenfall
Dienstag, 25.03.2025, 09:30 - 13:30 Uhr
Stehen Sie alle Jahre wieder vor Problemen mit der Betriebskostenabrechnung? Was darf gegenüber dem Mieter abgerechnet werden? Wo müssen Vorwegabzüge gemacht werden? Wie ist mit Stellplätzen zu verfahren? Fragen über Fragen…Die Frage: Besteht wirklich ein Problem? Bei einer Betriebskostenabrechnung handelt es sich um ein einfaches Rechenwerk. Das glauben Sie nicht? Dann sind Sie in diesem Seminar genau richtig.
Es werden u.a. behandelt
- Rechtsquellen der Betriebskostenabrechnung
-Mietstruktur und Abrechnungspflicht aus dem Mietvertrag
-wirksame Mietvertragsvereinbarungen
-Betriebskostenverordnung (umlegbare Kosten)
-Anforderungen des BGH zur formell gültigen Abrechnung
-Abrechnungsschlüssel
-Musterberechnung
-Widerspruchsgründe und deren Behandlung
-Wirtschaftlichkeitsgebot
-Miethaus / Eigentumswohnung / Beachtung der unterschiedlichen Verteilungsschlüssel
Inhalte nach MaBV:
- B 2.7 Betriebskostenverordnung
- B 3.3 Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters
- B 5.1 Bewirtschaftung von Mietobjekten
- B 5.4.2.2 Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
Referent:
Frank Gülle, seit über 20 Jahren als Verwalter selbstständig
Zielgruppe:
Verwalter
Seminarort:
IVD Bildungsinstitut GmbH, Knesebeckstraße 59 -61, 10719 Berlin, 2. Aufgang
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 3,5 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.