Neue Textform im Maklerrecht
Bis heute stehen die Anforderungen an die Einhaltung der Textform für wirksame Maklerverträge über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in der juristischen Diskussion (Aufsätze NJW 42/2023, NJW 45/2023). Das Textformerfordernis gilt seit 2015 bereits für die Wirksamkeit von Maklerverträgen über die Wohnungsvermittlung.