
BGH-Urteil zu Maklerverträgen per Link und Schaltfläche (Button) aus der Maklersoftware
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein online abgeschlossener Maklervertrag ist unwirksam, wenn die verwendete Schaltfläche nicht eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist. Immobilienmakler sollten jetzt dringend ihre Software prüfen – sonst droht der Verlust des Provisionsanspruchs.





