von Nils Werner
Am 12. März 2026 hat das Land Berlin ein Vergesellschaftungsrahmengesetz beschlossen. Wer das als wohnungspolitische Randnotiz abgeheftet hat, sollte es nochmal hervorkramen.
Was hier gerade passiert, betrifft nicht Berlin. Es betrifft die Grundlagen unserer Wirtschaftsordnung.
Artikel 15 schläft seit 75 Jahren – Berlin weckt ihn auf
Seit Bestehen der Bundesrepublik wurde Artikel 15 des Grundgesetzes nie angewendet. Kein einziges Mal. Er erlaubt die Überführung von „Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln“ in Gemeineigentum – und er schlummerte, weil niemand ihn anfassen wollte.
Berlin fasst ihn an.
Das ist kein wohnungspolitisches Experiment. Es ist ein verfassungsrechtlicher Präzedenzfall, der in dieser Republik noch nie geschaffen wurde. Und Präzedenzfälle haben eine unangenehme Eigenschaft: Sie werden wiederholt. Von anderen Ländern. Mit anderen Begründungen. Für andere Branchen.
Wer heute in München, Hamburg oder Stuttgart glaubt, das sei ein Berliner Problem, irrt. Was hier als Rahmen gebaut wird, steht morgen als Vorlage bereit.
Zwei Gesetze, zwei Wege – und das Parlament verliert die Kontrolle
Die Lage ist komplizierter als die meisten wahrhaben wollen. Parallel zum Rahmengesetz des Senats hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen eigenen, direkt anwendbaren Gesetzentwurf vorgelegt – beschlossen werden soll er per Volksentscheid, ohne parlamentarische Steuerung, ohne die üblichen Korrektive des Rechtsstaats.
Das ist der Moment, in dem ich als politisch interessierter und engagierter Bürger aufhorche. Nicht, weil Volksentscheide per se falsch wären. Sondern weil hier ein Instrument geschaffen werden soll, das bewusst die repräsentative Demokratie umgeht, um in Eigentumsrechte einzugreifen – Eigentumsrechte, die durch Artikel 14 unseres Grundgesetzes geschützt werden.
Artikel 14 gegen Artikel 15. Das ist kein juristisches Randproblem. Das ist eine Richtungsentscheidung darüber, welche Verfassung wir haben wollen.
Was auf dem Spiel steht – weit jenseits von Berlin
Immobilienbestände sind keine isolierten Vermögenswerte. Sie stehen in Bankbilanzen, sichern Kredite ab, sind Teil von Bewertungsmodellen, die weit über die Berliner Stadtgrenzen reichen. Wenn diese Bestände politisch neu bewertet oder unterhalb von Marktpreisen entschädigt werden, ist das kein lokales Phänomen. Es betrifft Finanzierungen in Frankfurt, Risikomodelle in München, vermutlich sogar Anlageentscheidungen internationaler Investoren, die Deutschland als Ganzes bewerten – nicht Berlin als Sonderfall.
Und Investoren reagieren nicht auf Gesetze. Sie reagieren auf Erwartungen. Die Erwartung, die Berlin gerade erzeugt, lautet: Eigentum steht unter politischem Vorbehalt.
Das verändert Entscheidungen. Heute schon. Bevor auch nur eine einzige Wohnung vergesellschaftet wurde.
Die Gewissheit schwindet
Als Interessenvertreter der Berliner Immobilienwirtschaft erlebe ich täglich, wie eigentumsfeindliche Politik Investitionen verhindert, Neubau bremst und letztlich denjenigen schadet, die bezahlbaren Wohnraum suchen. Das ist nicht neu. Aber was jetzt passiert, ist etwas anderes.
Es geht nicht mehr nur um Regulierung. Es geht um die Frage, ob Eigentum in Deutschland ein verlässliches Fundament bleibt – oder ob es je nach politischer Mehrheitslage zur Disposition steht.
Artikel 15 war 75 Jahre lang eine schlafende Bestimmung. Berlin hat entschieden, sie zu wecken. Die Frage ist nicht, ob das Folgen hat. Die Frage ist nur, wie weit sie reichen.
Wer das noch für ein Berliner Problem hält, wartet besser nicht zu lange.
Vom Mietenprotest zur Systemfrage – die Entwicklung im Überblick
2019
Start der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“
→ Ziel: Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen
2021 (26. September)
Volksentscheid in Berlin
→ 57,6 % stimmen für Enteignung großer Wohnungsbestände
→ Ergebnis: politischer Auftrag, kein Gesetz
2022 (März)
Einsetzung einer Expertenkommission durch den Berliner Senat
→ Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
2023 (Juni)
Abschlussbericht der Kommission
→ Vergesellschaftung grundsätzlich möglich, aber strittig in zentralen Fragen (v. a. Entschädigung)
2023–2025
Politische Neuausrichtung (CDU/SPD)
→ kein konkretes Wohnungsgesetz
→ stattdessen Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes
2025
Initiative legt eigenen Gesetzentwurf vor
→ konkretes Anwendungsgesetz
→ Ziel: zweiter, bindender Volksentscheid
12. März 2026
Beschluss des Vergesellschaftungsrahmengesetzes im Abgeordnetenhaus
→ noch nicht in Kraft, verfassungsrechtliche Prüfung vorgesehen
Nils Werner
Geschäftsführer IVD Berlin-Brandenburg e. V. und IVD Bildungsinstitut
