Mittwoch, 10.06.2026, 14:00 – 16:00 Uhr
in Kooperation mit der Johns Datenschutz GmbH

UNBEDINGT BEACHTEN
Der neue Widerrufs-Button gilt ab 19.06.2026 und muss bei allen Verbraucherverträgen, also auch Maklerverträgen, die über Online-Benutzerplattformen abgeschlossen werden, vorhanden sein.
Wird der Widerrufs-Button nicht eingesetzt, kann es sein, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.
In diesem Webinar erklären wir euch umfassend, was es mit dem Widerrufs-Button auf sich hat, und erklären euch, wie ihr die neuen Formvorschriften einhaltet.
Inhalte:
– Was müssen Maklerbüros unbedingt umsetzen?
– Kann es sein, dass die Maklerverträge betroffen sind, wenn der Widerrufs-Button nicht eingesetzt wird?
– Wie spielen die Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ und der Button „Vertrag widerrufen“ zusammen?
– Was muss auf der Webseite umgesetzt werden?
– Wie setzen die wichtigsten CRM den Widerrufs-Button um?
– Was machen die Immobilienportale?
– Was sagt das Wettbewerbsrecht? Drohen Abmahnungen?
Ihr erfahrt alle aktuellen Neuerungen zum Widerrufs-Button, wir erklären (noch einmal) die Rechtsfolgen des BGH-Urteils zum Button „zahlungspflichtig bestellen“ und gehen auf die Rechtsprechung zur Textform des Maklervertrages ein.
Inhalte nach MaBV:
- A 4.1.1 Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
- A 5.1.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
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Referent:

Sven R. Johns, Rechtsanwalt
weitere Referenten sind angefragt
Zielgruppe:
Makler
Seminarort:
An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung. Voraussetzung sind eine gute und stabile Internetverbindung sowie ein aktueller Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,0 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.
ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird.