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Erkunden Sie unsere Netzwerkveranstaltungen und knüpfen Sie neue Kontakte zu Partnern des Verbands und Kollegen. 

Donnerstag, 29.10.2026, 09:30 - 11:00 Uhr

 

Der Verwaltertreff ist jetzt Verwalterfrühstück. Kommen Sie vorbei und starten den Tag mit einem kompakten Rechts-Update sowie Kaffee & Brötchen.

Als WEG-Verwalter sind Sie auch mit Notfällen konfrontiert: Wasserrohrbruch, Heizungsausfall oder Sturmschaden. In dringenden Fällen müssen Sie häufig entscheiden, bevor die Wohnungseigentümer einen Beschluss fassen können. Wir wollen deshalb mit Ihnen besprechen, wann der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG selbst handeln darf oder sogar muss, wo seine Befugnisse enden und welche Haftungsrisiken drohen. 

Notfall, Eilfall, Haftungsfall – wann muss der WEG-Verwalter ohne Beschluss handeln?

Voraussetzungen der Notkompetenz nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG

  • Abgrenzung zwischen Gefahrenabwehr und beschlussbedürftiger Sanierung
  • Typische Praxisfälle wie Wasser-, Heizungs- und Sturmschäden
  • Umfang zulässiger Handwerkerbeauftragungen
  • Haftung bei zu spätem oder zu weitgehendem Handeln
  • Dokumentation und Information der Eigentümer

Sie erhalten ein Skript mit Arbeitshilfen.

Termin: 

Donnerstag 29. Oktober 2026
9:30 Uhr - 11:00 Uhr
im IVD Bildungsinstitut, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin

Ihr Referent:

Rechtsanwalt Sebastian Wörner

Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung, damit auch für das leibliche Wohl aller Anwesenden gesorgt ist. 

Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Berufsgruppen mit gesetzlicher Weiterbildungspflicht erhalten damit einen Fortbildungsnachweis über 1 Stunde gemäß § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. Anlage 1 zu § 15b Abs. 1 MaBV.

Weiterbildung für Immobilienprofis

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