Beschreibung
Sowohl als Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke als auch als qualifizierter Immobilienmakler kommt es bei jeder Wertermittlung auf die Qualität der verwendeten Bewertungsdaten an. In § 9 Abs. 1 ImmoWertV heißt es u.a.: „Kaufpreise sowie weitere Daten und sonstige für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind zur Wertermittlung geeignet, wenn die Daten hinsichtlich Aktualität in Bezug auf den maßgeblichen Stichtag und hinsichtlich Repräsentativität den jeweiligen Grundstücksmarkt zutreffend abbilden.“
Erste Anlaufstelle für die Bewertungsparameter ist regelmäßig der regionale Gutachterausschuss. Einige erforderliche Daten der Wertermittlung sind jedoch nicht vorhanden bzw. veröffentlicht. Der IVD möchte mit dieser Publikation wichtige Wertermittlungsdaten nach ImmoWertV als Orientierungshilfe liefern, um Immobilienbewertungen marktgerechter und nachvollziehbarer erstellen zu können.

