ONLINE Tod des Mieters - Rechtsanwalt und Tatortreinigerin klären auf
Mittwoch, 01.10.2025, 14:00 - 17:15 Uhr
Erfahren Sie alles was Sie schon immer wissen wollten zu dem erschreckend spannenden Thema "Tod des Mieters".
Herr Rechtsanwalt Wörner wird das Thema in gewohnter Art und Weise von der rechtlichen Seite aus bewerten.
Stirbt der Mieter einer von Ihnen verwalteten/vermieteten Einheit ergeben sich hieraus regelmäßig u. a. folgende Fragen, die Herr Rechtsanwalt Sebastian Wörner von der rechtlichen Seite aus bewerten wird:
- Ist das Mietverhältnis durch den Tod des Mieters beendet?
- Mit wem wird ggf. das Mietverhältnis fortgeführt?
- Bestehen Unterschiede zwischen Wohnungsvermietung und gewerblicher Vermietung?
- Müssen nach dem Tod des Mieters eingegangene Mietzahlungen an den Rentenversicherungsträger zurückbezahlt werden?
Ihm zur Seite steht Frau Franka Mantei, Ihres Zeichens Tatortreinigerin. Denn neben den rechtlichen Komponenten kann es auch weitere Probleme geben. Ein Verwesungsgeruch im Hausflur, ein überfüllter Briefkasten. Es folgt ein Polizei- und Feuerwehreinsatz, begleitet durch viele Mieterfragen. Täglich häufen sich nun die Beschwerden zum Geruch, zu krabbelnden Käfern im Treppenhaus oder zu Maden, die aus den Schächten in Wohnungen kommen.
Inhalte nach MaBV:
- B 2.1.2 Mietrecht
- B 5.4.2.3 Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen
Referenten:

Sebastian Wörner, Rechtsanwalt

Franka Mantei, Geschäftsführerin DHI Deutsche Hygien- und Infektionsschutz oHG
Zielgruppe:
Verwalter
Seminarort:
An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung vom Anbieter. Die Plattform erfordert eine gute und stabile Internetverbindung sowie einen aktuellen Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt. Aktuell sind dies Firefox, Google Chrome sowie Safari. Problematisch ist der Microsoft
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 3,0 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.
ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird.