Dienstag, 05.05.2026, 14:00 - 16:15 Uhr
Am Beispiel der Widerrufsbelehrung
In der Immobilienwirtschaft gehören rechtssichere Prozesse zu den zentralen Qualitäts- und Wettbewerbsfaktoren, da sie Verbraucherschutzvorgaben erfüllen und Dokumentationspflichten nachweisen müssen. Eine der wichtigsten Grundlagen für rechtssicheres Arbeiten bildet daher das Verständnis der geltenden Aufbewahrungsfristen – sowohl im Hinblick auf maklerrelevante Vertragsunterlagen als auch auf verbraucherschutzrechtlich verpflichtende Dokumente wie die Widerrufsbelehrung. Die Veranstaltung bietet einen tiefgehenden Einblick in die gesetzlichen Vorgaben, die sich aus Handels-, Steuer- und Verbraucherrecht ergeben. Sie zeigt praxisnah, welche Fristen für welche Unterlagen gelten und wie deren ordnungsgemäße Archivierung aussehen muss. Am Beispiel der Widerrufsbelehrung – einem Dokument, das in der täglichen Maklerpraxis häufig Anlass zu Unsicherheiten gibt – wird erläutert, welche Anforderungen die Rechtsprechung stellt, wie die Belehrung korrekt erteilt wird und welche Beweislastregelungen für Makler gelten. Darüber hinaus verdeutlicht die Veranstaltung, warum eine fristgerechte und strukturierte Dokumentation nicht nur rechtliche Risiken minimiert, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärkt.
Als Themenschwerpunkte sind vorgesehen:
1.Widerrufsmöglichkeit
2.Rechtliche Grundlage der Widerrufsbelehrung
3.Dokumentationspflichten
4.Aufbewahrungsfristen
5.Konsequenzen
6.Aufbewahrungsfristen von Widerrufsbelehrungen gem. DSGVO
Inhalte nach MaBV:
- A.1.1 Serviceerwartungen des Kunden
- A.3.1.1 Allgemeines Vertragsrecht
- A.5.1.1 Grundlagen des Verbraucherschutzes
Referent:

Bernd Lemke, Jurist und Betriebswirt, Fachautor
Zielgruppe:
Makler und Immobilienberater
Seminarort:
An Ihrem Schreibtisch. Die Zugangsdaten zum virtuellen Seminarraum erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung vom Anbieter edudip. Die Plattform edudip erfordert eine gute und stabile Internetverbindung sowie einen aktuellen Browser, der HTML5 (Web-RTC) unterstützt. Aktuell sind dies Firefox, Google Chrome sowie Safari. Problematisch ist der Microsoft Internet Explorer. Microsoft selbst empfiehlt seinen Kunden ein Update auf Microsoft Edge.
Das Webinar hat Workshopcharakter und daher eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Teilnehmern. Die Veranstaltung ist iSd. § 2 RDG keine Rechtsberatung, sondern dient nur der allgemeinen Darstellung des Inhalts eines Problemkreises! Die Mitarbeit über Mikrofon und Kamera ist erwünscht.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,0 Zeitstunden zur Vorlage nach §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV.
ACHTUNG: Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Webinars an der Lernerfolgskontrolle teilnehmen, welche Ihnen durch einen im Webinar mitgeteilten Link zugänglich gemacht wird.