Von Rechtsanwalt Sven Johns, MOSLER+PARTNERRECHTSANWÄLTE, München/Berlin
Chancen und Stolpersteine beim Einsatz von KI-Texttools im Makleralltag
Exposétexte unter Einsatz von KI erstellen oder selbst machen? Erst die Exposétexte schreiben und dann die KI drüber gehen lassen? Von vornherein alle Exposétexte mit KI erstellen?
Für welche dieser Ansätze sich Immobilienmakler entscheiden, es müssen die Vorgaben der KI-Verordnung und die Vorgaben aus dem Datenschutz eingehalten werden. Aber warum spielt eigentlich der Datenschutz bei der Erstellung von KI-Texten eine Rolle?
Die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz hat auch den Arbeitsalltag von Immobilienmaklern grundlegend verändert. Immer mehr Büros nutzen KI-basierte Anwendungen, um aussagekräftige Exposés zu erstellen oder Texte für Webseiten und Social-Media-Kanäle zu optimieren. Doch mit den neuen Möglichkeiten gehen auch besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen einher – gerade, wenn sensible, personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Praktische Beispiele: KI und Datenschutz im Exposé-Alltag
Stellen Sie sich vor, Sie möchten für ein Einfamilienhaus am Stadtrand ein Exposé verfassen. Sie nutzen dafür ein KI-basiertes Textsystem, das aus wenigen Stichpunkten einen ansprechenden Text generiert. Schon in den Eingabefeldern landen schnell persönliche Angaben: „Heiner Müller ist Eigentümer des Hauses Musterstraße 12 und verkauft sein Haus mit 148 Quadratmetern Wohnfläche, einem Grundstück von 670 Quadratmetern, 4 Zimmer, 2 Bäder und einer Terrasse sowie mit großem Garten.“ Geben Sie diese Daten direkt ein, verarbeitet das KI-System personenbezogene Informationen – ein klarer Fall für die DSGVO.
Ein weiteres alltägliches Beispiel: Fotos etc.
Sie möchten Fotos, Grundrisse und Lagebeschreibungen hochladen, die von der KI automatisch zu einem Exposé-Entwurf zusammengestellt werden. Auf manchen Bildern sind die Hauseigentümer selbst oder Nachbarn zu sehen. Auch hier besteht ein Risiko, dass biometrische oder identifizierende Daten übermittelt werden. Außerdem kann gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen werden.
Oder Sie lassen durch die KI Referenzobjekte automatisch vergleichen: „Bitte generiere einen Exposétext und beziehe dich auf die Verkäufe der letzten Monate in der Nachbarschaft.“ Werden hierbei Adressen, Eigentümer oder spezifische Merkmale verarbeitet, sind das ebenfalls personenbezogene Daten. Vor allem dann, wenn die Daten aus der eigenen CRM stammen.
Datenschutzrechtliche Stolpersteine und Lösungsansätze
Besonders Large Language Models (LLMs), also Systeme zur automatisierten Sprachgenerierung, haben in den letzten Monaten enorme Fortschritte gemacht. Sie ermöglichen es, in kürzester Zeit immer bessere Texte zu verfassen.
Werden im konkreten Fall personenbezogene Daten in das LLM eingegeben?Nicht nur ein Immobilienexposé enthält häufig Angaben, die einen Personenbezug haben können, etwa den Namen des Eigentümers, die Anschrift des Objekts oder Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Auch Teilungserklärungen, WEG_Protokolle etwc. Können Namen enthalten. Schon die Adresse einer Immobilie kann als personenbezogenes Datum eingestuft werden, wenn sie Rückschlüsse auf den Eigentümer zulässt.
Selbst wenn ein Maklervertrag vorhanden ist, erfolgt die Weitergabe von personenbezogenen Daten in die KI-Anwendung nicht im Rahmen dieses Vertrages, wenn die Daten auch anderen Personen als Trainingsdaten zur Verfügung stehen.
So würde es richtig sein
Die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung in Cloud-basierten Diensten stellt eine Übermittlung dar, die ohne ausdrückliche vertragliche Grundlage oder Einwilligung unzulässig sein kann. Eine bewährte Praxis ist die Pseudonymisierung: Anstatt Namen und exakte Adressen zu verwenden, können Platzhalter genutzt werden, die später in das fertige Exposé eingefügt werden.
Praxis-Tipp: Statt „Herr Müller, Musterstraße 12“ geben Sie „Eigentümer, Straße XY“ ein und tauschen diese Daten erst nach Abschluss der Textgenerierung wieder aus. So vermeiden Sie, dass sensible Daten an externe Systeme gelangen.
Darüber hinaus ist Transparenz gegenüber den Kunden erforderlich. Es könnte erforderlich werden, die Datenschutzhinweise um einen Passus zur KI-Nutzung zu ergänzen.
Wer nutzt welche KI?
In Maklerbüros sollten keine kostenlosen Versionen von KI-Anwendungen oder LLMs im Einsatz sein. Alle Mitarbeitenden sollten nur mit einer bezahlten Version arbeiten.
Es muss sichergestellt sein, dass nicht unkontrolliert sensible Informationen in die KI eingegeben werden.
Beachten: Wer vermeidet, sensible personenbezogene Daten ungeprüft in externe Systeme einzugeben, wer rechtliche Grundlagen dokumentiert und wer Transparenz sowie Datensicherheit in den Vordergrund stellt, kann die LLMs auch für die Erstellung von Exposétexten nutzen und verstößt nicht gegen die DSGVO.
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