Unwirksamer Kaufvertrag bei Verstoß gegen Beurkundungsgebot
Ein vergessenes Detail kann den gesamten Deal zu Fall bringen: Wer beim Immobilienkauf Nebenabreden trifft, die nicht im notariellen Vertrag auftauchen, riskiert die vollständige Unwirksamkeit des Geschäfts. Wir beleuchten das wegweisende BGH-Urteil zum Beurkundungsgebot (§ 311b BGB) und zeigen Ihnen, wie Sie Bedingungen in Notarverträgen rechtssicher formulieren, um böse Überraschungen bei der Rückabwicklung zu vermeiden.
