
Schwierigkeiten beim Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO
„Hiermit fordere ich Auskunft über meine personenbezogenen Daten.“ Ein kurzer Satz, der Maklerbüros vor erheblichen Aufwand stellt. Aktuelle Urteile von EuGH, OLG München und VG Berlin zeigen: Der DSGVO-Auskunftsanspruch reicht weit über eine einfache Datenliste hinaus – bis hin zu internen CRM-Notizen und E-Mail-Verläufen.





